Antrag: Barrierefreie Kommunikation
Die öffentliche Hand ist nach Inkrafttreten des Behindertengleichstellungsgesetzes im vergangenen Jahr dazu verpflichtet, für relevante Inhalte von Webseiten, im Sinne des barrierefreien Zugangs zu Informationen aus der Verwaltung, Gebärdensprache und Leichte Sprache vorzuhalten. Dazu wird entsprechend qualifiziertes Personal benötigt. Die Stadt Augsburg sollte hier gerade in Hinblick auf unser Label „Augsburg inklusiv“ eine Vorreiterrolle und eine Vorbildfunktion für andere Städte und Kommunen einnehmen.
mehr