Faktencheck: Einführung der Bezahlkarte für Leistungsempfängerinnen und -empfänger nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Bayern hat als erstes Bundesland die Bezahlkarte für Leistungsempfänger nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) eingeführt. Dazu hat der Freistaat den Dienstleister PayCenter beauftragt. Dieser stellt die Karten und die Software zur Administration der Karte zur Verfügung. Alle Kosten werden vom Freistaat Bayern getragen.
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