Antrag: Hundesteuerbefreiung für Assistenzhunde
Assistenzhunde können Menschen mit Behinderung aufgrund ihrer erlernten Assistenzleistungen die selbstbestimmte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglichen, erleichtern und behinderungsbedingte Nachteile ausgleichen. Bisher sind jedoch nur Blindenführhunde von der kommunalen Hundesteuer befreit. Diese Ungleichbehandlung gilt es nun zu beseitigen. Das Bundesteilhabegesetz öffnet die Möglichkeit Assistenzhunde Blindenhunde in dieser Frage gleichzustellen
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