Prüfantrag: Wiederaufnahme der Annahme von Bauschutt in Kleinmengen

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die die CSU-Fraktion, die Fraktion Freien Wähler und die Fraktionsgemeinschaft SPD/ÖDP/Volt stellen folgenden Prüfantrag:

Die Verwaltung der Stadt Augsburg wird beauftragt zu prüfen, ob die Annahme von Bauschutt und bauschuttähnlichen Materialien sowie Altholz in haushaltsüblichen Kleinmengen an den Augsburger Wertstoffhöfen beziehungsweise an der Deponie Augsburg Nord wieder eingeführt werden kann.

Hierzu soll ein praktikables, bürgerfreundliches und wirtschaftlich tragfähiges Konzept erarbeitet werden. Dabei ist insbesondere zu prüfen, ob eine Annahme gegen eine geringe Gebühr ermöglicht werden kann. Eine vollständige Ablehnung der Annahme von Kleinmengen soll künftig vermieden werden.

Begründung

Viele Bürgerinnen und Bürger stehen derzeit vor dem Problem, dass kleinere Mengen an Bauschutt nicht mehr an den städtischen Entsorgungseinrichtungen angenommen werden.

Während früher eine unkomplizierte Entsorgung möglich war, bestehen heute nur noch sehr eingeschränkte Möglichkeiten, diese Materialien ordnungsgemäß abzugeben.

Gerade Privathaushalte verfügen häufig nur über geringe Mengen, die weder die Anmietung eines Containers noch die Beauftragung eines privaten Entsorgungsunternehmens rechtfertigen.

Hierzu zählen beispielsweise (Aufzählung nicht abschließend):

  • einzelne Fliesen
  • Porzellan
  • Keramik
  • kleinere Mengen an Steinen
  • Dekofiguren
  • Mörtelreste
  • Betonstücke
  • weitere bauschuttähnliche Materialien

Die derzeitige Situation führt dazu, dass diese Abfälle oftmals im Restmüll oder Sperrmüll landen oder im schlimmsten Fall illegal entsorgt werden.

Eine vollständige Ablehnung der Annahme kleiner Mengen erscheint weder praktikabel noch bürgerfreundlich. Vielmehr sollte die Stadt Augsburg eine realitätsnahe Lösung anbieten, die den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger gerecht wird.

Dabei ist ausdrücklich nicht gefordert, die Entsorgung kostenfrei anzubieten. Eine Annahme gegen eine geringe, angemessene Gebühr stellt einen fairen und nachvollziehbaren Weg dar, um eine ordnungsgemäße Entsorgung zu ermöglichen und gleichzeitig die entstehenden Kosten zu berücksichtigen.

Mit einer solchen Regelung können:

  • illegale Müllablagerungen reduziert werden
  • die Umwelt geschützt werden
  • die Stadtreinigung entlastet werden
  • die korrekte Mülltrennung gefördert werden
  • die Servicequalität der städtischen Entsorgungsangebote verbessert werden

Gerade im Sinne einer nachhaltigen, pragmatischen und bürgernahen Kommunalpolitik sollte die Stadt Augsburg praktikable Lösungen schaffen, die sich an den tatsächlichen Bedürfnissen der Bevölkerung orientieren.

Finanzielle Auswirkungen

Die Verwaltung wird beauftragt, die finanziellen Auswirkungen zu ermitteln. Mögliche Mehraufwendungen können durch eine geringe Gebühr teilweise refinanziert werden. Gleichzeitig ist davon auszugehen, dass durch die Reduzierung illegaler Müllablagerungen und eine Entlastung der Stadtreinigung mittel- bis langfristig Einsparungen erzielt werden können.

Mit freundlichen Grüßen

Leo Dietz
Fraktionsvorsitzender
CSU-Fraktion im Augsburg Rathaus

Hannes Aigner
Fraktionsvorsitzender 
Fraktion Freie Wähler Augsburg

Lara Hammer                  Benjamin Adam
Fraktionsvorsitzende        Fraktionsvorsitzender
Fraktionsgemeinschaft SPD/ÖDP/Volt

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