Prüfantrag: Eine Tierschutzbeauftragte bzw. ein Tierschutzbeauftragter für Augsburg
Tierschutz ist ein im Grundgesetz verankertes Staatsziel. Dabei nehmen die Kommunen die Überwachung des Veterinärwesens als Pflichtaufgabe wahr und sind nach BGB auch zuständig für die Versorgung und Unterbringung von Fundtieren.
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