Antrag: Innenstadt lebendig halten – Besucherfrequenz und Attraktivität auch in der Winterzeit sichern
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
die Augsburger Innenstadt ist durch eine einzigartige Ausstrahlung geprägt und zeichnet sich durch einen hochwertig öffentlichen Raum aus. Sie ist bei Augsburgerinnen und Augsburgern, wie auch Gästen aus dem Umland sowie Touristen in höchstem Maße beliebt. Die aktive und beliebte Bewirtung von Gästen auf Plätzen und entlang von Straßen und Gassen wertet das Altstadtensemble vor allem im Sommer auf und ist ein großer Frequenzbringer, von dem auch Läden und Geschäfte profitieren. Mit diesem Grundgedanken wurde in Jahr 2023 die „Gestaltungsrichtlinie für die Augsburger Innenstadt“ vom Stadtrat neu erlassen. Als ein wesentliches und beliebtes Element dürfen Außenbewirtungsflächen auch auf öffentlichen Kfz-Stellplätzen zugelassen werden. Die trägt erfolgreich dazu bei, dass Fußgängersteige entlastet und der Straßenraum attraktiv für den Aufenthalt gestaltet wird. Die Außenbewirtung hat sich dabei als großer Erfolg gezeigt.
Bislang ist die Außenbewirtung auf öffentlichen Kfz-Stellplätzen auf die Monate März bis Oktober beschränkt. Es zeigt sich aber, dass auch in der Herbst- und Winterzeit – gerade bei gutem Wetter mit Sonnenschein – eine große Nachfrage und Beliebtheit der Außenbewirtung festzustellen ist.
Die CSU-Fraktion, die Fraktionsgemeinschaft SPD, ÖDP und Volt und die Freien Wähler stellen deshalb folgenden Antrag:
1. Die Gestaltungsrichtline vom 16.02.2023 wird unter Punkt „4.2 Außenbewirtungsflächen auf öffentlichen Kfz-Stellplätzen“ im ersten Absatz wie folgt geändert (Änderungen fett):
„Mit Zustimmung der Straßenverkehrsbehörde können für die Zeit vom 1. März bis einschließlich 31. Oktober eines jeden Jahres auch Außenbewirtungsflächen auf öffentlichen Kfz-Stellplätzen genehmigt werden. In der Kernzone der Innenstadt sind auch ganzjährige Genehmigungen möglich. Außerhalb des genehmigten Zeitraums stehen die Flächen wieder als Stellplätze zur Verfügung.“
2. Die Verwaltung wird bis zum 31. Juli 2027 beauftragt
a) zu berichten, ob sich die Ergänzung im Hinblick auf die Weiterentwicklung der Innenstadt bewährt hat, ob die Ergänzung dazu geführt hat, dass die genehmigten zusätzlichen Freiflächen in dem erweiterten Zeitraum auch aktiv bespielt wurden, und ob die neue Regelung ggf. auf den gesamten Geltungsbereich der Gestaltungsrichtlinie ausgeweitet werden kann sowie
b) einen Vorschlag auszuarbeiten, ob und wie der Gebührentarif bei der Aufstellung von Tischen, Stühlen und sonstigen Außenbewirtungsmöbeln (Lfd. Nr. 9.1. Anlage A der Satzung über Straßensondernutzungen) anzupassen wäre.
Begründung:
Gerade in den hochfrequentierten Bereichen der Kernzone der Innenstadt, das sind beispielsweise Bahnhofstraße, Fuggerstraße, Ludwigstraße, Karolinenstraße oder die Maximilianstraße, erfolgt die Außenbewirtung nicht nur auf den Gehsteigen, sondern auch auf den Kfz-Stellplätzen. Hier gibt es auch täglich hohe Nachfrage und Auslastung der Bewirtungsflächen. Durch die Änderung (Ziffer 1) kann dieses Angebot nunmehr ganzjährig für die Gäste und die Besuchenden der Kerninnenstadt erhalten bleiben. Für die Betreibenden hat das den Vorteil, dass die im Sommer genutzten Außenbewirtungsflächen (welche mitunter auf dem Gehsteig und auf dem Stellplätzen liegen) nicht zwei Mal im Jahr aufwendig auf- und abgebaut bzw. umgebaut und verkleinert werden müssen.
Wichtig ist dabei, dass die Außenbewirtung dann auch in der Winterzeit im hinreichenden Umfang geöffnet ist und auch ansonsten keine Unverträglichkeiten, beispielsweise beim Winterdienst bei Eis und Schnee zu erwarten sind (Ziffer 2). Dementsprechend soll nach Abschluss der Winterphase dargestellt werden, welche positiven wie auch negativen Auswirkungen sich aus Sicht der Stadtverwaltung, der Gewerbetriebenden sowie der weiteren Anliegenden ergeben haben.
Nachdem die Bereitstellung der Außenbewirtung in der Winterzeit auch mit der Erhebung von Sondernutzungsgebühren verbunden ist, wäre beispielsweise zu prüfen, ob die Gebührensätze jahreszeitlich anzupassen wären, um eine Winterangebot an Außenbewirtung attraktiver zu gestalten.
Zu guter Letzt soll die Stadtverwaltung gebeten werden, bei nunmehr rechtzeitig bis zum 31. Oktober eingereichten Anträgen auf eine Sondernutzung der Pkw-Stellplätze auch in der Winterzeit sowie auf eine Verpflichtung zum Abbau der Flächen bis zur abschließenden Bearbeitung des Antrages zu verzichten.
Mit freundlichen Grüßen
Leo Dietz
Fraktionsvorsitzender
CSU-Fraktion im Augsburg Rathaus
Lara Hammer Benjamin Adam
Fraktionsvorsitzende Fraktionsvorsitzender
Fraktionsgemeinschaft SPD/ÖDP/Volt
Hannes Aigner
Fraktionsvorsitzender
Fraktion Freie Wähler Augsburg
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