Antrag: Anpassung der Friedhofssatzung zur Ermöglichung von Bestattungen nach islamischer Tradition
Zum 1. April 2021 änderte der Freistaat Bayern seine Bestattungsverordnung. Die bisher geltende Sargpflicht, die Bestattungen in dem im Islam traditionell üblichen Leintuch verhinderte, besteht seitdem grundsätzlich nicht mehr. Die Kommunen haben nun die Möglichkeit, Erdbestattungen in einem Leichentuch ohne Sarg aus religiösen und weltanschaulichen Gründen zuzulassen. Dafür muss die Friedhofssatzung geändert werden.Vor diesem Hintergrund stellen die Fraktionen CSU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN folgenden Antrag:
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