Antrag: Haus des Jugendrechts in Augsburg

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

die CSU-Fraktion beantragt:

Die Ordnungs- und Sozialverwaltung wird gemeinsam beauftragt, in Augsburg ein „Haus des Jugendrechts“ zu initiieren und ein Konzept in Abstimmung mit allen relevanten Institutionen, insbesondere mit dem Bayerischen Justizministerium, zu erstellen.

Begründung:

Den Belangen junger Menschen kommt in Augsburg ein sehr wichtiger Stellenwert zu. Entscheidend ist, junge Menschen in ihrer Ganzheit und konkreten Lebenssituation zu betrachten und ihnen Raum und Gehör zu geben. Diese zugewandte Sichtweise auf Belange junger Menschen muss sich auch bei der Bewältigung strafrechtlich relevanten Verhaltens und bei Konflikten im sozialen Umfeld bewähren. Gerade hier ist schnelles Handeln und sachgerechte Hilfe und Intervention auf Basis einer professionellen, empathischen Jugendarbeit gefragt.

Erfahrungen anderer Kommunen zeigen, dass sich hier die Errichtung von „Häusern des Jugendrechts“ sehr bewährt hat. In den Häusern des Jugendrechts arbeiten Staatsanwaltschaft, Polizei, Jugendgerichtshilfe, ordnungsrechtlicher Jugendschutz, Kommunalpräventive Räte und Täter-Opfer-Ausgleich behördenübergreifend und gemeinsam unter einem Dach. Diese kurzen Wege machen möglich, zeitnah und sachgerecht mit Begleitung und Unterstützung bei Strafverfahren zu reagieren, in die Jugendliche und Heranwachsenden involviert sind. Auf der Grundlage des Erziehungsgedankens, der im Jugendstrafrecht verankert ist, können so umgehend Angebote gemacht und Lösungswege aufgezeigt werden.

Erfolgreiche Beispiele für solche Häuser des Jugendrechts finden sich z. B. bei der Landeshauptstadt Stuttgart oder bei den Städten Frankfurt, Köln oder Mannheim. Durch die Justizministerin des Landes Hessen wurde am 01.06.2021 das fünfte Haus des Jugendrechts in Hessen eröffnet und der Erfolg dieser Einrichtungen ausdrücklich betont. Da bei einem realen Haus des Jugendrechts alle Behörden unter einem Dach vernetzt sind, profitieren die Heranwachsenden von kurzen Wegen, umfangreicher Unterstützung und schnellen Entscheidungen. „Dieser präventive Ansatz ist besonders wichtig, um junge Straftäter vor kriminellen Karrieren zu bewahren“, betonte die hessische Ministerin. Auch im Freistaat Bayern gibt es bereits Modelle virtuelle Häuser des Jugendrechts, etwa in Fürth.

Augsburg mit seiner vielfältigen Stadtgesellschaft, einer stark ausdifferenzierten Jugendkultur und seinem bereits gut aufgestellten Beratungsangebot für Jugendliche und junge Erwachsene ist ein hervorragendes Umfeld, um ein Haus des Jugendrechts zu errichten. Die Stadtverwaltung ist mit der Sozialverwaltung sowie dem Büro für Kommunale Prävention prädestiniert, hier eine Vorreiterrolle für ein reales oder digitales Haus des Jugendrechts in Bayern zu spielen. Auch die Zusammenarbeit mit den Justizbehörden von Gerichten und Staatsanwaltschaften ist in Augsburg gut, so dass alle Voraussetzungen einer effektiven Zusammenarbeit in einem Haus des Jugendrechts, das mittel- bis langfristig in einem Gebäude zusammengefasst sein sollte, vorliegen.

Mit freundlichen Grüßen

Leo Dietz
Fraktionsvorsitzender

Ruth Hintersberger
Stellv. Fraktionsvorsitzende

Ralf Schönauer
Stellv. Fraktionsvorsitzender

Peter Schwab
Stellv. Fraktionsvorsitzender

Dr. Hella Gerber
Stadträtin

Vanessa Scherb-Böttcher
Stadträtin

Sabine Slawik
Stadträtin

Matthias Fink
Stadtrat

Benedikt Lika
Stadtrat

Max Weinkamm
Stadtrat

Bernd Zitzelsberger
Stadtrat

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