“Wertvollen Boden in städtischer Hand halten” - konsequente Vergabe von städtischen Flächen in Augsburg erfolgt zukünftig im Erbbaurecht
Mit der Entscheidung des Wirtschaftsausschusses vom 25.11.2020 werden stadteigene Wohnbauflächen des Liegenschaftsamtes zukünftig grundsätzlich im Erbbaurecht vergeben. Eine Ausnahme gibt es für die Wohnbaugruppe, die als städtische Tochter auch weiterhin Flächen für Wohnungsbau von der Stadt Augsburg erhalten wird.
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Erbbaurecht