Prüfantrag: Städtische Förderung der Installation von Photovoltaik- und Stromspeicheranlagen; Amortisierungsberatung - Klimaschutz 2030 plus - 5

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

um die Klimaschutzziele, die sich die Stadt Augsburg durch Stadtratsbeschlüsse gesetzt hat, im Bereich der Stromerzeugung zu erreichen, ist eine ambitionierte Umstellung auf erneuerbare Energie notwendig. In einer dicht bebauten Großstadt wie Augsburg kommt dabei der Photovoltaik auf Dächern eine herausragende Rolle zu. Bei der Umstellung eines namhaften Teils des in Augsburg verbrauchten Stroms auf die Quelle Photovoltaik sind zum Ausgleich der schwankenden Verfügbarkeit von Solarstrom bei Tag und bei Nacht sowie bei unterschiedlichen Wetterlagen Speichermöglichkeiten von entscheidender Bedeutung. Wir begrüßen, dass die Stadtverwaltung bereits im Maßnahmenpaket zum Klimaschutz vom Dezember 2021 diesen wichtigen Punkt aufgenommen hat. 

Zur Konkretisierung stellen die Fraktionen von CSU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN den Prüfantrag die bereits am 16.12.2022 beschlossenen Maßnahmen wie folgt zu ergänzen:

  1. Die Verwaltung legt dar, welche Möglichkeiten der Förderung von Photovoltaik- und Stromspeicheranlagen aktuell durch verschiedene Akteure (Bund, Land, Kommune, KfW, Bafa, Energieversorger etc.) für Investitionsvorhaben in Augsburg zur Verfügung stehen. 
  2. Die Verwaltung prüft, inwieweit städtische Förderungen für die Installation von Photovoltaik- und Stromspeicheranlagen eingeführt bzw. erhöht werden sollten. Hierbei ist insbesondere herauszuarbeiten, inwiefern städtische Förderungen auf die Förderungen anderer Fördergeber nach deren Regularien anzurechnen wären, mit dem Ergebnis, dass die städtischen Förderungen gar nicht bei investitionswilligen Bürgerinnen und Bürgern ankämen. 
  3. Für den Fall, dass diese Prüfung ergibt, dass eine städtische Förderung im Kontext der bestehenden Förderkulisse tatsächlich einen zusätzlichen positiven Effekt auszulösen vermag, prüft die Verwaltung, ab welcher Höhe dieser städtischen Förderung ein solcher zu erwarten ist, und berechnet Szenarien hierzu.
  4. Die Verwaltung legt dar, inwieweit interessierte Bürgerinnen und Bürger derzeit bereits Unterstützung bei der Planung von Photovoltaik- und Stromspeicheranlagen und bei der Amortisierungsrechnung in Anspruch nehmen können, und prüft, ob diese Unterstützungsmöglichkeiten ausreichend sind bzw. ausgebaut werden sollten. 
  5. Die Verwaltung prüft, ob es in der bestehenden Förderkulisse, gegebenenfalls ergänzt um eine noch zu beschließende zusätzliche Förderung von Seiten der Stadt, Nischen und Leerstellen gibt. Zu prüfen ist hier insbesondere die Frage, ob neben Eigentümern von Wohn- und Gewerbeimmobilien auch nachbarschaftliche Zusammenschlüsse gefördert werden können. 

Begründung

Aufgrund der besonderen Bedeutung der Photovoltaik für die Gewinnung von Strom aus regenerativen Quellen in einer dicht bebauten Großstadt wie Augsburg muss es das Ziel der Stadt Augsburg sein, die Eigentümer von Wohn- und Gewerbeimmobilien in großer Zahl für die Installation von Photovoltaikanlagen auf ihren Dachflächen zu gewinnen. 

Gleichzeitig stellt im Bereich der erneuerbaren Energien die durchgehende Verfügbarkeit des Stromes eine Herausforderung dar. Einen Ausgleich zwischen Tag- und Nachtzeiten und verschiedenen Wetterlagen ermöglichen Stromspeicheranlagen, die in Zeiten hoher Stromerzeugung aufgeladen werden und den so gespeicherten Strom bei Bedarf in Zeiten niedriger Energieerzeugung wieder abgeben. 

Bei der Prüfung, ob sich die Installation einer Photovoltaik- und/oder einer Stromspeicheranlage für einen Immobilieneigentümer rechnet, ist der Amortisierungszeitraum einer solchen Investition eine entscheidende Größe. Förderungen von verschiedener Seite verkürzen dabei den Amortisierungszeitraum erheblich und können so dazu beitragen, dass ein Eigentümer eine Investitionsentscheidung im Sinne der städtischen Klimaziele trifft. Für Eigentümerinnen und Eigentümer ist es aber nicht immer leicht, die verschiedenen Fördermöglichkeiten und deren eventuelle Kombinierbarkeit zu erfassen. Daher kommt der Beratung von Eigentümerinnen und Eigentümern zu Fördermöglichkeiten und deren etwaiger Kombinierbarkeit sowie der Unterstützung bei der Berechnung des Amortisierungszeitraums einer eventuellen Investition eine wichtige Rolle im Rahmen der städtischen Klimaschutzanstrengungen zu. 

Mit freundlichen Grüßen

Uz.:

Leo Dietz
Fraktionsvorsitzender CSU

Peter Uhl
Stv. Fraktionsvorsitzender CSU

Josef Hummel
Stadtrat CSU

Verena von Mutius-Bartholy
Fraktionsvorsitzende BÜNDNIS`90/Die Grünen

Peter Rauscher
Fraktionsvorsitzender BÜNDNIS`90/Die Grünen

Dr. Deniz Anan
Stv. Fraktionsvorsitzender BÜNDNIS`90/Die Grünen

Christine Kamm
Stadträtin BÜNDNIS`90/Die Grünen

Matthias Lorentzen
Stadtrat BÜNDNIS`90/Die Grünen

Raphael Brandmiller
Stadtrat GenerationAUX

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