Online Stadtrat

Aus diesem Grund stellen Bündnis 90/DIE GRÜNEN und CSU folgenden Antrag:

1. Die Oberbürgermeisterin wird vom Stadtrat beauftragt, sich sowohl bei der Bayerischen Staatsregierung, bei den Fraktionen des Bayerischen Landtags, wie auch im Bayerischen Städtetag für eine Änderung der Gemeindeordnung einzusetzen, die eine rechtssichere Beschlussfassung des Gesamtstadtrates auch ohne physische Anwesenheit jedes einzelnen Mitglieds und unter Wahrung des Öffentlichkeitsgrundsatzes ermöglicht.

2.   Die Verwaltung wird beauftragt, sobald die o.g. Änderung der Gemeindeordnung vollzogen ist, einen entsprechenden Änderungsentwurf für die Geschäftsordnung der städtischen Kollegien vorzulegen.

Begründung:

Nicht nur vor dem Hintergrund der aktuellen Pandemie, sondern auch aufgrund der technischen Möglichkeit, erscheint eine Anpassung der Gemeindeordnung sinnvoll. Hinzu kommt der Gesundheitsschutz der Mitglieder des Stadtrates. Gerade Risikogruppen können und dürfen nicht zu einer physischen Teilnahme gezwungen werden. Gleichzeitig gilt es das Gesamtgremium des Stadtrats nicht nur funktions- und entscheidungsfähig zu halten, sondern auch den Stadtrat in seiner gesamten Breite in die Entscheidungsprozesse einzubeziehen. Eine dauerhaft angelegte Erledigung der Stadtratsangelegenheiten durch einen Hauptausschuss schließt einen Großteil der Stadtratsmitglieder aus der Abstimmung aus. Die Zusammensetzung des Hauptausschusses ist zwar Ausfluss des Wahlergebnisses, wer konkret dort aber einen Sitz besetzt, entscheiden die Fraktionen und Ausschussgemeinschaften. Das einzig vom Souverän zusammengestellte Gremium ist und bleibt die Vollversammlung des Stadtrats. Auch in Pandemiezeiten sollte daher die Vollversammlung des Stadtrats in ihrer ganzen Breite rechtssichere Entscheidungen treffen können und dürfen, ohne dabei zwingend vollzählig physisch zu tagen.

Der Grundsatz der Öffentlichkeit wird im Bayerischen Landtag aktuell durch ein Livestreaming sichergestellt. Für Gemeinde- und Stadträte könnte ein analoges Verfahren gewählt werden. Baden-Württemberg hat seine Gemeindeordnung im Mai 2020 entsprechend geändert, und den §37a eingefügt, der die „Durchführung von Sitzungen ohne persönliche Anwesenheit der Mitglieder im Sitzungsraum” ermöglicht und den Öffentlichkeitsgrundsatz per Livestream regelt.

Mit freundlichen Grüßen   

Uz:
gez.

Leo Dietz
Fraktionsvorsitzender, CSU

Verena von Mutius-Bartholy
Fraktionsvorsitzende, Bündnis 90/DIE GRÜNEN

Peter Rauscher
Fraktionsvorsitzender, Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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