Antrag: Durchführung eines städtebaulichen und freiraumplanerischen Wettbewerbs für das Gesamtareal rund um den Kongress am Park

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

hiermit beantragt die CSU-Fraktion, dass die Stadtverwaltung die Durchführung eines städtebaulichen und freiraumplanerischen Wettbewerbs für das gesamte Umfeld des Kongress am Park prüft und vorbereitet.

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat möge beschließen:

1. Städtebaulicher Gesamtwettbewerb

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, einen städtebaulichen und freiraumplanerischen Wettbewerb für das gesamte Areal rund um den Kongress am Park vorzubereiten und dem Stadtrat ein entsprechendes Konzept zur Beschlussfassung vorzulegen.

Dabei soll insbesondere das Grundstück des inzwischen abgerissenen Parkhauses, auf dem eine Tiefgarage mit darüberliegender Wohnbebauung vorgesehen ist, in eine ganzheitliche städtebauliche Betrachtung einbezogen werden.

2. Ganzheitliche Entwicklung des Quartiers

Ziel des Wettbewerbs soll es sein, ein überzeugendes Gesamtkonzept zu entwickeln, das insbesondere folgende Aspekte berücksichtigt:

  • Städtebaulich qualitätsvolle Einbindung der geplanten Wohnbebauung und Tiefgarage in das bestehende Umfeld.
  • Aufwertung und attraktive Gestaltung der öffentlichen Räume sowie der Wege- und Grünverbindungen.
  • Verbesserung der Aufenthaltsqualität und der fußläufigen Erreichbarkeit des Kongress am Park.
  • Berücksichtigung der bestehenden Verkehrs- und Parksituation sowie der Auswirkungen der geplanten Neubebauung.
  • Sicherstellung einer leistungsfähigen Erschließung unter besonderer Berücksichtigung des öffentlichen Personennahverkehrs.
  • Berücksichtigung der Belange der Anwohnerinnen und Anwohner sowie der Besucherinnen und Besucher des Kongress am Park.
  • Schaffung einer langfristig tragfähigen städtebaulichen Gesamtstruktur.

3. Neugestaltung der Straßenbahnhaltestelle und barrierefreie Erschließung

Die bestehende Straßenbahnhaltestelle im Bereich des Kongress am Park soll ausdrücklich Bestandteil des Wettbewerbs sein.

Dabei sind insbesondere folgende Ziele zu verfolgen:

  • Herstellung einer durchgehend barrierefreien Erreichbarkeit der Straßenbahnhaltestelle und des angrenzenden Areals.
  • Prüfung einer zeitgemäßen und barrierefreien Neugestaltung der Haltestelle.
  • Schaffung sicherer, direkter und möglichst niveaugleicher Fußwegeverbindungen zwischen Haltestelle, Kongress am Park, Wohnbebauung und angrenzenden Quartieren.
  • Berücksichtigung der Bedürfnisse mobilitätseingeschränkter Menschen, älterer Menschen sowie von Familien mit Kinderwagen.

4. Schließung und Rückbau des bestehenden Fußgängertunnels

Im Rahmen des Wettbewerbs soll die Schließung beziehungsweise der Rückbau des bestehenden Fußgängertunnels an der Straßenbahnhaltestelle als ausdrückliches Planungsziel berücksichtigt werden.

Anstelle der bisherigen Unterführung soll eine sichere, barrierefreie und städtebaulich attraktive oberirdische Fußwegeverbindung geschaffen werden.

Die hierfür notwendigen verkehrlichen, technischen und sicherheitsrelevanten Voraussetzungen sind in Abstimmung mit den zuständigen Stellen und den Stadtwerken Augsburg zu prüfen.

5. Abstimmung und Beteiligung

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die Stadtwerke Augsburg, die zuständigen Fachreferate sowie die betroffenen Grundstückseigentümer frühzeitig in die Vorbereitung einzubeziehen.

Darüber hinaus soll eine angemessene Beteiligung der Anwohnerinnen und Anwohner sowie weiterer betroffener Akteure vorgesehen werden.

6. Weiteres Verfahren

Dem Stadtrat sind die vorgeschlagene Wettbewerbsabgrenzung, die Aufgabenstellung, die voraussichtlichen Kosten, die Finanzierungsmöglichkeiten sowie ein Zeitplan zur weiteren Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.

Begründung:

Mit dem Abriss des bisherigen Parkhauses am Kongress am Park und der vorgesehenen Errichtung einer Tiefgarage mit darüberliegender Wohnbebauung ergibt sich eine besondere städtebauliche Entwicklungsmöglichkeit für diesen Bereich unserer Stadt.

Das Areal besitzt aufgrund seiner Lage, seiner Bedeutung für den Kongress- und Veranstaltungsstandort sowie seiner Einbindung in das bestehende Stadtgefüge eine hohe städtebauliche Wertigkeit.

Gerade deshalb sollte die anstehende Neubebauung nicht ausschließlich als isoliertes Bauvorhaben betrachtet werden. Vielmehr bietet sich jetzt die Gelegenheit, das gesamte Umfeld des Kongress am Park einer umfassenden städtebaulichen Betrachtung zu unterziehen.

Ein entsprechender Wettbewerb kann unterschiedliche planerische Ansätze aufzeigen und dazu beitragen, die zukünftige Bebauung, die öffentlichen Räume, die Verkehrserschließung sowie die Grün- und Freiflächen zu einem schlüssigen Gesamtkonzept zusammenzuführen.

Von besonderer Bedeutung ist hierbei die bestehende Straßenbahnhaltestelle mit ihrem Fußgängertunnel.

Die bisherige Erschließung über die Unterführung entspricht nicht dem Ziel einer möglichst direkten, attraktiven und durchgehend barrierefreien Wegeführung. Insbesondere für mobilitätseingeschränkte Menschen stellt die Gestaltung solcher Verkehrsverbindungen eine wesentliche Frage der selbstbestimmten Mobilität und gesellschaftlichen Teilhabe dar.

Deshalb sollte im Zuge der städtebaulichen Neuordnung ausdrücklich die Möglichkeit genutzt werden, den bestehenden Fußgängertunnel zu schließen beziehungsweise zurückzubauen und durch eine sichere, barrierefreie oberirdische Verbindung zu ersetzen.

Die Straßenbahnhaltestelle selbst muss dabei in die Gesamtplanung einbezogen werden. Ziel muss eine zeitgemäße Gestaltung sein, die den Anforderungen an Barrierefreiheit, Verkehrssicherheit und Aufenthaltsqualität gleichermaßen gerecht wird.

Auch die bereits vorhandene Verkehrsbelastung, die Parksituation im Umfeld sowie die Auswirkungen der geplanten Wohnbebauung und Tiefgarage sind frühzeitig in die Betrachtung einzubeziehen. Eine nachhaltige Entwicklung des Quartiers erfordert eine abgestimmte Verkehrs- und Erschließungsplanung, die sowohl die Interessen der Anwohnerschaft als auch die Anforderungen des Veranstaltungsstandorts berücksichtigt.

Die Entwicklung dieses Areals darf nicht an den Grenzen des ehemaligen Parkhausgrundstücks enden.

Vielmehr sollte die Stadt Augsburg die jetzige Situation als Chance nutzen, den gesamten Bereich rund um den Kongress am Park städtebaulich neu zu denken und langfristig aufzuwerten.

Ein qualifizierter städtebaulicher und freiraumplanerischer Wettbewerb bietet hierfür eine geeignete Grundlage, um unterschiedliche Lösungsansätze zu entwickeln, die öffentlichen Interessen angemessen zu berücksichtigen und eine hohe gestalterische Qualität sicherzustellen.

Ziel muss es sein, einen attraktiven, barrierefreien, verkehrssicheren und lebenswerten Stadtraum zu schaffen, der sowohl den Menschen im Quartier als auch den Besucherinnen und Besuchern des Kongress am Park zugutekommt.

Mit freundlichen Grüßen

Leo Dietz
Fraktionsvorsitzender

Bernd Kränzle
Stadtrat

Margarete Heinrich
Stadträtin

PDF Herunterladen
zurück