Antrag: Aufstellung eines Bebauungsplans und Erlass einer Veränderungssperre für ein Teilgebiet in Augsburg-Haunstetten

Betreff: Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung im Bereich Postillionstraße – Kopernikusstraße – Landsberger Straße – im Süden angrenzend bis zur Hofackerstraße in Augsburg-Haunstetten

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

hiermit beantragt die CSU-Fraktion, dem zuständigen Gremium des Augsburger Stadtrates folgenden Beschlussvorschlag zur Beratung und Entscheidung vorzulegen.

1. Aufstellung eines Bebauungsplans

Die Stadt Augsburg beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplans in Haunstetten, das durch folgende Straßen begrenzt wird:

  • im Norden durch die Kopernikusstraße,
  • im Osten durch die Landsberger Straße,
  • im Süden angrenzend bis zur Hofackerstraße
  • im Westen durch die Postillionstraße.

2. Städtebauliche, verkehrliche und freiräumliche Zielsetzungen

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen insbesondere folgende Ziele verfolgt werden:

  • Sicherung und behutsame Weiterentwicklung der kleinteiligen und über Jahrzehnte gewachsenen Haunstetter Siedlungsstruktur  
  • Steuerung einer verträglichen Nachverdichtung unter Berücksichtigung der bestehenden Bebauung, der Grundstücksstrukturen und der vorhandenen Infrastruktur.
  • Erarbeitung eines verkehrlichen Gesamtkonzepts unter besonderer Berücksichtigung des bereits bestehenden hohen Verkehrsdrucks, der angespannten Parkplatzsituation und der Stellplatzversorgung, insbesondere sind dabei 
  • die verkehrlichen Auswirkungen möglicher zusätzlicher Bauvorhaben sowie  
  • die Belange des Fuß- und Radverkehrs zu berücksichtigen.
  • Sicherung einer angemessenen Durchgrünung, klimatisch wirksamer Freiflächen und einer nachhaltigen Gebietsentwicklung.

3. Erlass einer Veränderungssperre

Zur Sicherung der vorgesehenen Bauleitplanung wird eine Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplans erlassen, so dass während des Planungsverfahrens keine baulichen oder sonstigen planungsrechtlich relevanten Veränderungen vorgenommen werden, die den angestrebten städtebaulichen Entwicklungszielen entgegenstehen oder deren Umsetzung wesentlich erschweren könnten.

Begründung

Das bezeichnete Gebiet in Augsburg-Haunstetten stellt einen gewachsenen Siedlungsbereich dar, dessen künftige bauliche Entwicklung einer vorausschauenden und abgestimmten städtebaulichen Steuerung bedarf.

Insbesondere in bestehenden Wohnquartieren können bauliche Veränderungen und Nachverdichtungen erhebliche Auswirkungen auf das unmittelbare Wohnumfeld, die Verkehrsverhältnisse, die vorhandene Infrastruktur und den Charakter eines Stadtquartiers haben.

Bereits heute ist das betroffene Wohnquartier durch einen erheblichen Verkehrsdruck und eine angespannte Parkplatzsituation belastet. Insbesondere der Mangel an verfügbaren Stellplätzen im öffentlichen Straßenraum stellt für die Anwohnerinnen und Anwohner eine zunehmende Herausforderung dar.

Eine weitere bauliche Verdichtung ohne entsprechende verkehrliche Gesamtkonzeption könnte diese Situation zusätzlich verschärfen.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans soll deshalb ausdrücklich auch eine geordnete und verträgliche Verkehrsentwicklung sichergestellt werden. Dabei sind insbesondere der durch zusätzliche Bebauung entstehende Stellplatzbedarf, die Leistungsfähigkeit der vorhandenen Erschließungsstraßen sowie die Möglichkeiten zur Entlastung des öffentlichen Parkraums zu berücksichtigen.

Eine städtebauliche Weiterentwicklung darf nicht isoliert anhand einzelner Bauvorhaben betrachtet werden, sondern muss die Auswirkungen auf das gesamte Quartier berücksichtigen.

Eine ausschließlich auf Einzelvorhaben bezogene baurechtliche Beurteilung kann die langfristigen städtebaulichen Entwicklungsziele der Stadt nicht in gleichem Maße sicherstellen wie eine verbindliche Bauleitplanung.

Mit der Aufstellung eines Bebauungsplans erhält die Stadt Augsburg die Möglichkeit, die zukünftige Entwicklung dieses Bereichs unter Berücksichtigung öffentlicher und privater Belange planerisch zu ordnen und verbindliche Rahmenbedingungen zu schaffen.

Dabei geht es ausdrücklich nicht darum, notwendige und sinnvolle bauliche Entwicklungen grundsätzlich auszuschließen. Vielmehr soll sichergestellt werden, dass mögliche Nachverdichtungen in einem angemessenen Verhältnis zur bestehenden Bebauung, zur verkehrlichen Leistungsfähigkeit und zur vorhandenen Infrastruktur stehen.

Gerade in gewachsenen Stadtquartieren ist es wichtig, die Interessen der bestehenden Bewohnerschaft ebenso zu berücksichtigen wie die Anforderungen an eine zukunftsfähige Stadtentwicklung.

Die ergänzende Veränderungssperre dient der Sicherung dieser Planung und soll verhindern, dass während des Planaufstellungsverfahrens Vorhaben verwirklicht werden, die den konkretisierten Planungszielen entgegenstehen.

Ziel des Antrags ist es ausdrücklich nicht, eine städtebauliche Weiterentwicklung grundsätzlich zu verhindern, sondern diese im Interesse einer nachhaltigen, verträglichen und qualitätsvollen Entwicklung des Stadtteils Haunstetten verantwortungsvoll zu gestalten.

Mit freundlichen Grüßen

Leo Dietz                                                Bernd Kränzle
Fraktionsvorsitzender                               Stadtrat

Margarete Heinrich                                  Andreas Jäckel
Stadträtin                                               Stadtrat

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