Anfrage: Neufassung der GeschO
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
das Hauptamt hat in seiner Mail vom 17. Juni 2026 mitgeteilt:
„Die in der letzten Wahlzeit gültige Geschäftsordnung des Stadtrates vom 31.01.2025 ist mit Ablauf der Amtszeit des früheren Stadtrates Ende April automatisch außer Kraft getreten. Vor diesem Hintergrund hat der Stadtrat am 04.05.2026 das Fortgelten der bisherigen Geschäftsordnung der städtischen Kollegien (GeschO) beschlossen (vgl. BSV/26/00010). Mit diesem sowie mit Beschluss vom 13.05.2026 (vgl. BSV/26/00061) wurden bereits einzelne Anpassungen vorgenommen.
Im nächsten Schritt regen wir nun auch die Aktualisierung der anderen Teile der Geschäftsordnung in Form einer Neufassung der GeschO an.
Als Grundlage hierzu hat das Hauptamt bereits im Vorfeld der Kommunalwahl alle Referate um entsprechende Änderungsanregungen gebeten. Ergänzend dazu hat der Bayerische Städtetag in Zusammenhang mit den Kommunalwahlen unter anderem ein aktualisiertes Muster des Bayerischen Gemeindetages für größere Gemeinden und Städte veröffentlicht. Die eingegangenen Vorschläge der (bisherigen) Referate sowie die Neuerungen aus dem Muster des Bayerischen Gemeindetags wurden vom Hauptamt in einem Synopsenentwurf zusammengeführt.“
Aus diesem Grund stellt die CSU-Fraktion folgende Anfrage:
In der vorgelegten Fassung wird nicht ersichtlich, welche Änderungen auf Grundlage des aktualisierten Musters des Bayerischen Gemeindetages für größere Gemeinden und Städte vollzogen wurden und welche Änderungsanregungen auf Rückmeldungen der Referate basieren. Daher bitten wir um eine zeitnahe Kenntlichmachung, welche Änderungen auf gesetzlichen Grundlagen bestehen und welche Änderung stadtintern angeregt wurden. Eine weitere Spalte in der Synopse für die Auswirkungen der Änderungen und Begründungen, wäre für ein transparentes Vorgehen und die Meinungsbildung von Vorteil.
Mit freundlichen Grüßen
Leo Dietz
Fraktionsvorsitzender
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