Folgeantrag zur Regulierung des ruhenden E-Scooter Verkehrs

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

seit der Zulassung im Jahre 2019 erfreuen sich E-Scooter großer Beliebtheit und stehen auch in Augsburg zur Ausleihe durch kommerzielle Anbieter zur Verfügung. Die Nutzung geht jedoch mit wiederholten Beschwerden aus der Bürgerschaft einher. Das teils als chaotisch wahrgenommene Abstellen der E-Scooter behindert insbesondere den Fußverkehr und beeinträchtigt die Verkehrssicherheit.

In dem Antwortschreiben vom 29.09.2021 zu dem von den Fraktionen CSU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingereichten Antrag „Beschränkungen für E-Scooter im Innenstadtbereich und Bergung aus Gewässern“ hat das Referat für Stadtentwicklung, Planen und Bauen ausführlich zu den Möglichkeiten und Grenzen einer stärkeren Regulierung des ruhenden E-Scooter-Verkehrs Stellung bezogen.

Wir stellen daher folgenden

Antrag:

  • Die Verwaltung überführt die bislang im Rahmen einzelner Absprachen mit den Betreiberfirmen getroffenen Vereinbarungen in eine allgemeine, umfassende und transparente Rahmenvereinbarung mit dem Charakter einer Selbstverpflichtung.
  • Die Verwaltung wirkt in Gesprächen mit den Anbietern darauf hin, die Gebiete, in denen ein Abstellen von E-Scootern technisch nicht möglich ist, zu erweitern, und insbesondere innerstädtische Straßenzüge mit sehr schmalen Gehwegen in diesen Bereich einzubeziehen.
  • Die Verwaltung schlägt den Anbietern vor, durch Setzen entsprechender Anreize (z.B. Teil-Rückerstattung des Mietpreises) ein Abstellen in bestimmten, hierfür ausgewiesenen Bereichen zu befördern und richtet unter Beachtung der Erfordernisse des Denkmalschutzes und anderer relevanter Belange versuchsweise solche Bereiche an geeigneten Stellen ein.
  • Die Verwaltung wirkt darauf hin, dass ein Abstellen in unmittelbarer Nähe von Gewässern technisch verunmöglicht wird und dass Bergungskosten den Verursacherinnen und Verursachern und ersatzweise den Anbietern in Rechnung gestellt werden.

Begründung:

Das Referat für Stadtentwicklung, Planen und Bauen legt in dem Antwortschreiben schlüssig dar, dass die – infolge der Entscheidung des OVG Münster grundsätzlich mögliche – Einstufung des Abstellens kommerzieller E-Scooter als Sondernutzung insbesondere mit Blick auf die damit verbundenen rechtlichen Unsicherheiten derzeit nicht als sinnvolles Vorgehen erscheint. Gleichwohl verspricht, dem Beispiel anderer Kommunen folgend, der Abschluss einer umfassenden, schriftlichen Vereinbarung zwischen Stadt und Betreiberfirmen, die von der Bürgerschaft einsehbar ist, einen Mehrwert im Vergleich zur jetzigen Situation. Eine solche Vereinbarung würde auch erlauben, den Bereich, in den das Abstellen kommerzieller Miet-E-Scooter technisch ausgeschlossen wird, zu erweitern, im Gegenzug das Ausweisen bestimmter Abstellflächen zu erproben und Regelungen zur Erstattung von Bergungskosten zu treffen.

Mit freundlichen Grüßen

Uz.:

Leo Dietz
Fraktionsvorsitzender CSU

Peter Schwab
Stv. Fraktionsvorsitzender CSU

Verena von Mutius-Bartholy
Fraktionsvorsitzende BÜNDNIS`90/Die Grünen

Peter Rauscher
Fraktionsvorsitzender BÜNDNIS`90/Die Grünen

Dr. Deniz Anan
Stv. Fraktionsvorsitzender

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