Antrag: Umsetzung der Istanbul-Konvention bei der Stadt Augsburg

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

am 1. Februar 2018 trat das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, die so genannte Istanbul-Konvention, für Deutschland in Kraft. Mit Inkrafttreten des Übereinkommens verpflichtet sich Deutschland auf allen staatlichen Ebenen, alles dafür zu tun, um Gewalt gegen Frauen zu bekämpfen, Betroffenen Schutz und Unterstützung zu bieten und Gewalt zu verhindern. Damit ist auch ganz maßgeblich die kommunale Ebene angesprochen. Der Deutsche Städtetag hat im Mai 2021 eine Handreichung zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in der kommunalen Praxis veröffentlicht, die Hinweise für sachgerechte Umsetzungsmöglichkeiten in den Kommunen gibt. Die 81 Artikel der Istanbul-Konvention enthalten dabei umfassende Verpflichtungen zur Prävention und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, zum Schutz der Opfer und zur Bestrafung der Täter und Täterinnen. Die Konvention zielt damit zugleich auf die Stärkung der Gleichstellung von Mann und Frau und des Rechts von Frauen auf ein gewaltfreies Leben.

Die Stadt Augsburg arbeitet zusammen mit freien Trägern bereits seit Jahren daran, die vielfältigen Ursachen und Auswirkungen von geschlechtsbezogener Gewalt zu bekämpfen. Im Büro für Kommunale Prävention sind die Arbeitskreise „Häusliche Gewalt“, „Opferschutz“ sowie „Prostitution“ aktiv und vernetzen die vielfältigen Hilfe- und Beratungsleistungen. In Zusammenarbeit mit der Gleichstellungsstelle finden verschiedene Formate statt. Diese Bemühungen sollen aber jetzt – nicht zuletzt auch durch den Impuls, den die Istanbul-Konvention dem vielfältigen Engagement verleihen soll – verstärkt und systematisch verstetigt werden. Gerade die Auswirkungen der Corona-Pandemie lassen befürchten, dass Gewalt und Übergriffe gestiegen sind und mehr denn je eine besondere Aufmerksamkeit auf die Themen der häuslichen und sexualisierten Gewalt und der Zwangsprostitution gelegt werden müssen.

Es ist offenkundig, dass aktuell bei der Stadt Augsburg keine ausreichenden Personalkapazitäten vorhanden sind, um die Entwicklung eines Aktionsplans sowie eine kontinuierliche Weiterentwicklung der notwendigen Maßnahmen bei den Themen „häusliche Gewalt“ und „Prostitution“ ausreichend zu gewährleisten. Da zahlreiche Menschen in Augsburg, insbesondere Frauen jeden Alters und verschiedener Herkunft, von einer solchen Weiterentwicklung profitieren würden, sind entsprechende Kapazitäten aufzubauen.

Die CSU-Fraktion und Bündnis 90/Die Grünen stellen vor diesem Hintergrund folgenden

Antrag:

  1. Die Stadt Augsburg erstellt in enger Zusammenarbeit mit der vielfältigen Landschaft der freien Träger einen kommunalen Aktionsplan zur Umsetzung der Istanbul-Konvention, der insbesondere die Belange der häuslichen und geschlechtsbezogenen Gewalt sowie der Zwangsprostitution beleuchtet. Auf die in Augsburg bereits vorhandenen Netzwerke und bestehenden Maßnahmen, insbesondere der Arbeitskreise des Kommunalpräventiven Rates und der Gleichstellungsstelle, soll aufgebaut und die Bemühungen systematisch weiterentwickelt werden.
  2. Entsprechende personelle Kapazitäten sind zu beantragen und notwendige Haushaltsmittel ggf. zu den Haushalten anzumelden.

Mit freundlichen Grüßen

Uz.:

Leo Dietz
Fraktionsvorsitzender CSU

Sabine Slawik
Stadträtin CSU

Max Weinkamm
Stadtrat CSU

Dr. Hella Gerber
Stadträtin CSU

Vanessa Scherb-Böttcher
Stadträtin CSU

Peter Rauscher
Fraktionsvorsitzender BÜNDNIS`90/Die Grünen

Verena von Mutius-Bartholy
Fraktionsvorsitzende BÜNDNIS`90/Die Grünen

Dr. Pia Haertinger
Stv. Fraktionsvorsitzende BÜNDNIS`90/Die Grünen

Dr. Deniz Anan
Stv. Fraktionsvorsitzender BÜNDNIS`90/Die Grünen

Franziska Wörz
Stv. Fraktionsvorsitzende BÜNDNIS`90/Die Grünen

Marie Rechthaler
Stadträtin BÜNDNIS`90/Die Grünen

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