Antrag: Trassierung der Linie 5

Die CSU-Stadtratsfraktion beantragt:

1. In Abänderung des Beschlusses des Stadtrates vom 24.10.2018 wird die Stadtwerke Augsburg Projektgesellschaft als Bevollmächtigte der Vorhabenträgerin Stadtwerke Augsburg Verkehrs-GmbH beauftragt, die neu vorliegende Trassierung der Linie 5 im ersten Abschnitt vom Hauptbahnhof bis hinter die Bürgermeister-Ackermann-Brücke („Rosenau-Allee“) als Trassenvariante untersuchen zu lassen.


2. Weiterhin wird die Stadtwerke Augsburg Projektgesellschaft als Bevollmächtigte der Vorhabenträgerin Stadtwerke Augsburg Verkehrs-GmbH beauftragt, mit der Regierung von Schwaben als Planfeststellungsbehörde abzustimmen, ob die Einreichung zur Entwurfsprüfung gesamthaft erfolgen muss oder auch in Teilen vorgenommen werden kann.


3. Sofern die Regierung von Schwaben einer Einreichung der Entwurfsplanung in Teilen nicht zustimmt, darf die Einreichung der Entwurfsplanung bei der Regierung von Schwaben zur Entwurfsprüfung erst nach einer Prüfung der Trassenvariante und Einarbeitung in die Entwurfsplanung erfolgen.
 

Begründung

Mit Beschluss des Stadtrates vom 24.10.2018 wurde der überarbeiteten Entwurfsplanung der Linie 5 zugestimmt. Dabei wurde weiterhin zugestimmt, dass das Planfeststellungsverfahren in 2 Stufen bei der Regierung von Schwaben als Planfeststellungsbehörde zur Entwurfsprüfung erfolgen soll.


Die erste Stufe umfasst den Bereich vom Hauptbahnhof bis hinter der Bürgermeister-Ackermann-Brücke und weist ab dem Sebastian-Buchegger-Platz die Flügelung über die Hörbrotstraße sowie die Rosenau- und Pferseer Straße auf, bevor die vereinigte Trasse über die Holzbachstraße der Bürgermeister-Ackermann-Brücke zugeführt wird.


Nunmehr wurde eine neue Überlegung bezüglich der Trassenwahl aufgebracht („Rosenau-Allee“). So soll die Trassierung im Rahmen einer großen Flügellösung erfolgen. Demnach soll die Trassierung nach Austritt aus dem Tunnelmund am Hauptbahnhof vereinigt über die Rosenaustraße zum Knoten Rosenaustraße/Pferseer Straße geführt, von dort stadtauswärts über die nördliche Rosenaustraße zur Bürgermeister-Ackermann-Brücke, während stadteinwärts die Trassierung ab der Bürgermeister-Ackermann-Brücke über die Holzbachstraße zum Knoten Rosenaustraße/Pferseer Straße erfolgen soll.


Die einzelnen Teilabschnitte dieser neuen Variante wurden bereits im Rahmen des Workshops „Go West“ im Jahre 2013/14, als auch in den Überlegungen der Stadtwerke in der Vergangenheit einzeln untersucht und im Rahmen einer Vorprüfung beurteilt. Aus nachfolgenden Gründen nicht weiterverfolgt: u.a. die Leistungsfähigkeit des Knotens Rosenaustraße/Pferseer Straße mit außerordentlich starken Problemen, der Eingriff in den Baumbestand an der Rosenaustraße mit dem Ergebnis der Zerstörung der Baum-Allee, andere stadtplanerische und verkehrsgutachterliche Überlegungen sowie die extrem hohen Kosten durch den Sammelkanal.


Nunmehr liegt mit der Trasse „Rosenau-Allee“ erstmalig eine Gesamtkonzeption vor, die diese Abschnitte zusammenfasst. Nach dem im Planfeststellungsverfahren sämtliche sich aufdrängenden Varianten untersucht werden müssen, muss auch diese neu vorgestellte Trasse gleichwertig zu den weiteren, bereits untersuchten Trassenvarianten geprüft werden.


Diese Prüfung muss neben der Leistungsfähigkeit der betroffenen Knotenpunkte, der Lärmsituation, der Auswirkungen auf die Parkplatzsituation und auf die Kosten auch den Einfluss der neuen Trasse auf die Gegenstände der Umweltverträglichkeitsprüfung aufweisen. Sollte sich bei der Prüfung der einzelnen Regelungsinhalte ergeben, dass auf Grund fachlicher Aspekte eine Realisierung der „Rosenau-Allee“ mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auszuschließen ist, soll die Vorhabenträgerin mit der Regierung von Schwaben abstimmen, ob und in welcher Art eine weitergehende Prüfung der übrigen Belange vorzunehmen und ins Verfahren einzubringen ist.


Im Rahmen der Prüfung der neuen Trassenvariante wird sich herausstellen, ob sich die ursprünglich von den Stadtwerken vorgenommene Einschätzung bestätigt, dass die einzelnen Abschnitte der „Rosenau-Allee“ sich nicht als zielführend und realisierungsfähig erweisen und daher nicht weiterverfolgt werden, oder ob diese zu einer Neubewertung der Trassenvarianten führt.


Grundsätzlich kann erst nach Vorlage der Ergebnisse der Variantenprüfung eine Einreichung der – ergänzten – Planfeststellungsunterlagen bei der Regierung von Schwaben erfolgen. Allerdings soll die Vorhabenträgerin mit der Regierung von Schwaben als Planfeststellungsbehörde abstimmen, ob auch die Vorlage der Entwurfsplanung in Teilen möglich ist.


Die Vornahme dieser nunmehr anstehenden fachlichen Prüfungen, bei der im wesentlichen externe Büros zu beauftragen sind, sowie die vollumfängliche Trassenprüfung wird einen längeren Zeitraum umfassen. Eine zeitliche Verzögerung ist mit der hier vorgeschlagenen Vorgehensweise verbunden, deren Länge auch von der Frage einer ggf. erforderlichen, neuerlichen Beteiligung der Gremien abhängig ist.


Aufgrund dieser Vorgehensweise wird – abhängig von den Abstimmungen zwischen den Stadtwerken und der Regierung von Schwaben – davon ausgegangen, dass die ursprüngliche zeitliche Planung, im März 2019 die Einreichung der Entwurfsplanung bei der Regierung von Schwaben vorzunehmen, nicht eingehalten werden kann.


Die CSU-Fraktion stellt an dieser Stelle klar, dass es uns mit dieser Antragsstellung nicht um die Beförderung dieser Trassenvariante geht, sondern um die rechtliche ordnungsgemäße und nicht angreifbare Abwicklung eines förmlichen Planfeststellungsverfahrens.

Uz.:

Bernd Kränzle, Fraktionsvorsitzender

Johannes Hintersberger, MdL Stadtrat

Leo Dietz, Stv. Fraktionsvorsitzender

Claudia Haselmeier, Stv. Fraktionsvorsitzende

Peter Uhl, Stv. Fraktionsvorsitzender

Ralf Schönauer, Stv. Fraktionsvorsitzender

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