Antrag: Teilsperrung der Maximilianstraße für den Kraftfahrzeug-Verkehr

Antrag: Teilsperrung der Maximilianstraße für den Kraftfahrzeug-Verkehr

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

die Maximilianstraße zählt zu den kunsthistorisch bedeutendsten Straßenzügen Süddeutschlands. Es erscheint daher geboten, sie in geringerem Umfang als heute für Parken und Durchgangsverkehr zu nutzen. Die vorübergehende Sperrung der Maximilianstraße in den Sommermonaten 2020 wird allseits als großer Erfolg gesehen. Die angrenzenden Straßenzüge, die Bürgermeister-Fischer-Straße bzw. der nördliche Abschnitt der Maximilianstraße, sind seit den 1970er- bzw. 1990er-Jahren bereits für den Fahrzeugverkehr gesperrt. Eine Sperrung des sich hieran südlich anschließenden Abschnitts bis zur Maximilianstraße, Höhe Herkulesbrunnen, würde sich somit gut einfügen, und die Aufenthaltsqualität im fraglichen Bereich deutlich erhöhen. Die Welterbe-Stadt Augsburg würde sich Bewohnerinnen- und Bewohnern sowie der Besucherschaft ohne verkehrende und parkende Fahrzeuge in deutlich attraktiverem Licht als bisher präsentieren.

Aus diesem Grund stellen wir folgenden

Antrag:

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen eines zunächst auf etwa zwei Jahre angelegten Pilotprojektes die Sperrung der Maximilianstraße für den Kraftfahrzeugverkehr, zunächst im Bereich zwischen Moritzplatz und Herkulesbrunnen, vorzubereiten und zeitnah umzusetzen. Hiervon auszunehmen sind entsprechend der gesetzlichen Regelungen die berechtigten Anfahrten zu privaten Grundstücken und Parkgaragen, der Linienverkehr sowie – im Zeitraum von 7 bis 11 Uhr – der Lieferverkehr. Nach der Evaluierung des Pilotprojektes soll die Ausweitung der Sperrung auf die gesamte Maximilianstraße bis bis einschließlich des südlichen Endes am Ulrichsplatz geprüft werden.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt darzulegen, welcher Raum zwingend weiterhin für notwendigen KFZ-Verkehr bereitzuhalten ist (Lieferverkehr, Taxi, Hotelanfahrt) und welcher Raum, z.B. im Rahmen der Aktion „Sommer in der Stadt 2021“, im Rahmen des mit Blick auf die Erfordernisse des Denkmal- und Brandschutzes Zulässigen probeweise anderen, möglichst vielfältigen Nutzungen (Außengastronomie, Stadtmöblierung, Spiel- und Freizeitflächen, Begrünung durch Pflanzenkübel o.ä., Kulturangebote) zugeführt werden kann.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Kreativwettbewerb vorzubereiten, um weitere Erkenntnisse für eine sinnvolle Nachnutzung des bisher für den fließenden und ruhenden KFZ-Verkehr genutzten Raums in der Maximilianstraße südlich des Moritzplatzes zu gewinnen. Maßgebliche Kriterien hierfür sind: Aufenthalts- und Wohnqualität, Erfordernisse des Denkmal- und Brandschutzes, Attraktivität von Gastronomie und Einzelhandel, Nachhaltigkeit. Ziel ist es, durch eine Neugestaltung des Straßenraums Rahmenbedingungen für eine Zurückführung des KFZ-Verkehrs auf ein notwendiges Mindestmaß auch ohne personalintensive Kontrollmaßnahmen zu schaffen. Die Nutzung des Straßenbahn-Gleiskörpers im Betriebs- und ggf. Linienverkehr ist weiter zu ermöglichen.
  4. Die Verwaltung wird beauftragt darzulegen, welche freiwerdenden Flächen sich für eine Erweiterung der Abstellflächen für Fahrräder, Lastenräder und Fahrradanhänger eignen.
  5. Die Verwaltung wird ersucht, die Auswirkungen einer Sperrung für die umliegenden Straßenzüge zu untersuchen und ggf. geeignete flankierende Maßnahmen hierfür vorzuschlagen. Die Straßenzüge Dominikanergasse und Wintergasse sind in das Pilotprojekt in geeigneter Weise miteinzubeziehen.
  6. Zudem ist zu prüfen, inwieweit ein am Fahrzeug anzubringender Berechtigungsausweis für den Kreis der wenigen ganztags zur Ein- und Ausfahrt berechtigten Personen eingeführt werden kann, um diesen Personenkreis bei Kontrollen optisch leichter erkennen zu können.
  7. Die Verwaltung wird beauftragt, die Kosten für das Pilotprojekt samt dessen Verstetigung, den Kreativwettbewerb und die übrigen flankierenden Maßnahmen darzulegen.

Begründung:

Bereits im Sommer 2020 wurden Teile des Parkraums vorübergehend in Außengastronomieflächen umgewandelt. Für den Sommer 2021 wird, in erweitertem Umfang, Ähnliches geplant. Dies erlaubt die, idealerweise vielfältige, Erprobung alternativer Nutzungen des bisherigen Parkraums. Hierfür bieten sich bevorzugt Nutzungen mit einem öffentlichen Mehrwert (Außengastronomie, temporäre Begrünung, Stadtmöblierung, Spiel- und Freizeitflächen, Kulturangebote) an. In geringem Umfang könnte der bisherige Parkraum aber auch für die Einrichtung von Ladezonen, Taxistellplätzen und/oder die Ermöglichung der Anfahrt bzw. Ablieferung von Hotelgästen genutzt werden.

Ausnahmen für das Einfahrtsverbot sollen nur für die berechtigten Anfahrten privater Parkgaragen, den Linienverkehr und bis 11 Uhr den Lieferverkehr gelten. Um eine ganztägige Berechtigung zur Ein- und Ausfahrt bei Kontrollen leichter überprüfen zu können, sollte für berechtigte Fahrzeuge ein Ausweis ausgestellt werden. Da die Straßenzüge Dominikanergasse und Wintergasse Einbahnstraßen ohne Wendemöglichkeit darstellen, sind auch sie in das Pilotprojekt miteinzubeziehen.

Neben den während der Pilotphase gewonnenen Erfahrungen soll ein Kreativwettbewerb weitere Erkenntnisse und Ideen darüber liefern, wie der öffentlichen Raum in der Maximilianstraße südlich des Herkulesbrunnens dauerhaft sinnvoll und in einer für die Bevölkerung und Besuchspersonen attraktiven Weise genutzt werden kann.

Mit freundlichen Grüßen

Leo Dietz, Fraktionsvorsitzender
Matthias Fink, Stadtrat
Vanessa Scherb-Böttcher, Stadträtin
Rolf Rieblinger, Stadtrat

Verena von Mutius-Bartholy, Fraktionsvorsitzende
Peter Rauscher, Fraktionsvorsitzender
Dr. Deniz Anan, Stadtrat
Matthias Lorentzen, Stadtrat
Christine Kamm, Stadträtin
Raphael Brandmiller, Stadtrat

PDF Herunterladen
zurück