Anfrage zur Finanzierung der ambulanten Fachleistungen im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

nach Kenntnis der Fraktionen von CSU und GRÜNEN wurde in den vergangenen Monaten zwischen der Stadt Augsburg als örtlicher öffentlicher Jugendhilfeträger und freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe über die Finanzierung der ambulanten Fachleistungen erfolglos verhandelt. Die Stadt Augsburg konnte hierbei den Vorstellungen der Träger aus finanziellen Gründen nicht nachkommen. Der qualitative und quantitative Anspruch und Bedarf ist aber in den letzten Jahren deutlich gestiegen.

Aus den Reihen der Träger wird die Forderung an die Stadt herangetragen, der Bedeutsamkeit einer bedarfsgerechten Finanzierung Rechnung zu tragen. Die Stadt müsse, so ihre Einschätzung, nach zwei Jahren Corona-Pandemie mehr Kinder und Jugendliche in ambulante Hilfesettings überführen, um somit auch Anschlussmaßnahmen im Falle von Inobhutnahmen vermitteln zu können.

Da wir einerseits wissen, wie wichtig die konsequente Einhaltung der Grundsätze von Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit für die Stadt Augsburg ist, andererseits aber gerade nach zwei Jahren Corona-Pandemie auf eine funktionierende Hilfelandschaft besonders angewiesen sind, bitten wir das Sozialreferat um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Welche freien Träger sind in Augsburg in dem o. g. Aufgabenfeld aktiv?
  2. Wie bewertet das Sozialreferat die Kritik der freien Träger an der Positionierung der Stadt Augsburg?
  3. Welche Positionierung nehmen andere öffentliche Jugendhilfeträger im Umkreis der Stadt ein?
  4. Wie haben sich die Ausgaben der Stadt Augsburg für ambulante Fachleistungen in den vergangenen 10 Jahren entwickelt? Gibt es dazu auch Einschätzungen zur Entwicklung des Bedarfs im Vergleich zu den getätigten Ausgaben?
  5. Wie bewertet das Sozialreferat die wirtschaftliche Situation von Anbietern ambulanter Hilfen in der Stadt Augsburg aktuell?
  6. Wie wird das Sozialreferat perspektivisch mit den Forderungen der freien Träger umgehen?
  7. Welche Konsequenzen drohen der Stadt, falls dauerhaft keine Einigung mit den freien Trägern gefunden werden kann?
  8. Sind Träger in existenzbedrohenden wirtschaftlichen Schwierigkeiten? Wenn ja, welche Möglichkeiten der Unterstützung gibt es?
  9. Gibt es Landes- oder Bundesmittel, die für solche finanziellen Engpässe von freien Trägern in der Corona-Pandemie herangezogen werden und beantragt werden können?

Wir bitten die Thematik auf die Tagesordnung der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 19.07.2022 aufzunehmen und dort schriftlich sowie mündlich zu beantworten. Die Fragen sollen, soweit möglich, öffentlich, und im Übrigen nicht-öffentlich beantwortet werden.

Mit freundlichen Grüßen
Uz.:
Leo Dietz
Fraktionsvorsitzender

Benedikt Lika
Stadtrat

Peter Rauscher
Fraktionsvorsitzender

Marie Rechthaler
Stv. Fraktionsvorsitzende

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