Anfrage: Gut vorbereitet auf neue gesetzliche Rahmenbedingungen im Bereich des Staatsangehörigkeitsgesetzes
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
Ende Juni 2024 tritt eine Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes in Kraft, wodurch sich der Personenkreis der Menschen, die eine deutsche Staatsangehörigkeit beantragen können, erhöhen wird. So wird es beispielsweise mehr Menschen möglich sein, eine doppelte Staatsangehörigkeit zu besitzen und auch die Einbürgerungsfrist wird verkürzt. Um den zu erwartenden erhöhten Antragstellungen nachkommen zu können und keine längeren Wartezeiten zu verursachen, sollten bereits jetzt erhöhte Personalressourcen eingeplant und eine vorausschauende Planung realisiert werden.
In diesem Zusammenhang stellen die Stadtratsfraktionen der GRÜNEN und der CSU folgende Anfrage:
- Wie viele Menschen haben in den Jahren 2020, 2021, 2022 und 2023 jeweils in der Stadt Augsburg die deutsche Staatsbürgerschaft beantragt?
- Mit welcher Zeit müssen aktuell Personen in unserer Stadt ab der Terminbeantragung in der Regel rechnen, bis sie im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft sind?
- Wie viele Menschen in der Stadt Augsburg werden durch die neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen ab Ende Juni voraussichtlich die Möglichkeit haben, einen Einbürgerungsantrag zu stellen?
- Von welchem personellen Mehraufwand wird ausgegangen, um mit Blick auf die veränderten gesetzlichen Rahmenbedingungen alle eingehenden Anträge in einer angemessenen Zeit bearbeiten zu können?
Begründung:
Die Einbürgerung ist für viele Menschen in unserer Stadt mit einer ausländischen Staatsangehörigkeit ein wichtiges Ziel in ihrer Biographie. Mit der Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes wird es auch Personen, die bereits seit langem in Deutschland leben, möglich sein, eine doppelte Staatsbürgerschaft zu beantragen. Zudem wird eine Einbürgerung bereits nach fünf Jahren und bei besonders guter Integration, zum Beispiel durch hohes gesellschaftliches Engagement, bereits nach drei Jahren ermöglicht. Vor diesem Hintergrund ist es wichtig, das Vertrauen in die Verlässlichkeit und Funktionsfähigkeit der kommunalen Verwaltung zu stärken. Weniger Stress in den Behörden und eine zügigere Bearbeitung der Anträge erspart sowohl den Mitarbeitenden der Stadt Augsburg wie auch den Antragstellenden Konflikte und erhöht die Wertschätzung für die gute Arbeit, die hier täglich geleistet wird.
Mit freundlichen Grüßen
Uz.:
Leo Dietz
Fraktionsvorsitzender CSU
Hans-Peter Pleitner
Stadtrat CSU
Max Weinkamm
Stadtrat CSU
Sabine Slawik
Stadträtin CSU
Horst Hinterbrandner
Stadtrat CSU
Peter Rauscher
Fraktionsvorsitzender Bündnis 90/Die Grünen
Dr. Stefan Wagner
Stv. Fraktionsvorsitzender Bündnis 90/Die Grünen
Serdar Akin
Stadtrat Bündnis 90/Die Grünen
Christine Kamm
Stadträtin Bündnis 90/Die Grünen
Sabrine Koch
Stadträtin Bündnis 90/Die Grünen
Meinolf Krüger
Stadtrat Bündnis 90/Die Grünen
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