Anfrage: Gegen wildes E-Scooter Parken im Stadtraum

E-Scooter sind ein grundsätzlich zu begrüßendes Fortbewegungsmittel im Stadtverkehr, das zu mehr Luftreinheit und Klimaschutz und zu einer Entlastung des Gesamtverkehrsaufkommens und Parkdrucks beitragen kann. 

Es ist aber bereits bei der derzeit zur Verfügung stehenden Fahrzeugflotte von 50 Stück festzustellen, die laut Hersteller (Augsburger Allgemeine vom 30. Juli 2019) um größere Stückzahlen erhöht werden soll, dass die E-Scooter oftmals nicht ordnungsgemäß abgestellt, sondern teilweise auf freien Brücken, Rasenstücken oder anderen nicht dafür vorgesehenen Flächen unsachgemäß “entsorgt” werden.

Auch klappt das vom Hersteller versprochene nächtliche Einsammeln nicht immer. Die Zulassungsvoraussetzungen und Verhaltensvorschriften für E-Scooter sind aber bereits in der „Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr“ geregelt. In § 11 Abs. 5 dieser Verordnung ist bestimmt, dass für das Abstellen von Elektrokleinstfahrzeugen die für Fahrräder geltenden Parkvorschriften entsprechend gelten.

Die CSU-Fraktion möchte von vorneherein einem „wilden Abstellen“ der E-Scooter entgegenwirken, auch um präventiv einen Imageschaden von den klimafreundlichen Fahrgeräten abzuwenden. 

Die Hersteller stehen in der Verantwortung, aufgrund der Neueinführung der Scooter ihre Kunden darauf hinzuweisen, welche Rechtsgrundlage für das Parken ihres Produktes gilt und einer Verschandelung des Stadtbildes durch ihre Fahrzeuge entgegenzuwirken. 
 

Wir bitten Sie daher, die rechtlichen Rahmenbedingungen zum Abstellen für Anbieter von E-Scootern im Stadtgebiet klären zu lassen und gegebenenfalls auf das Bundesverkehrsministerium zuzugehen, eine Gleichstellung bei den Verhaltensvorschriften von Elektrokleinfahrzeugen nicht mit Fahrrädern, sondern mit Mofas, Mopeds und anderen motorisierten Kleinfahrzeugen rechtlich herbeizuführen.

Wir bitten Sie, Herr Oberbürgermeister, auch in Ihrer Funktion als Vorsitzender des Bayerischen Städtetages und Präsidiumsmitglied des Deutschen Städtetages auf eine entsprechende Gesetzgebung hinzuwirken. 

Uz.:

Bernd Kränzle
Fraktionsvorsitzender

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