Beantragt und umgesetzt: Barrierefreie Kommunikation bei der Stadt Augsburg
Die öffentliche Hand ist nach Inkrafttreten des Behindertengleichstellungsgesetzes dazu verpflichtet, für relevante Inhalte von Webseiten, im Sinne des barrierefreien Zugangs zu Informationen aus der Verwaltung, Gebärdensprache und Leichte Sprache vorzuhalten.
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Die Stadt Augsburg kommuniziert möglichst niederschwellig, barrierearm und in "einfacher" Sprache