Evakuierungsdatei

In anderen Städten gibt es die Möglichkeit für Menschen mit Behinderung sich bei der dortigen Berufsfeuerwehr mit ihren persönlichen Angaben (Name, Anschrift, Lage der Wohnung) und der Art ihrer Behinderung (blind, wesentlich sehbehindert, außergewöhnlich gehbehindert, Rollstuhlfahrer, gehörlos, hilfebedürftig im Sinne des Schwerbehindertengesetzes, sonstige Hilfebedürftige) zu registrieren, damit die Rettungskräfte bereits auf der Einsatzfahrt auf die zu erwartenden Anforderungen vorbereitet und eingestellt sind. Eine ggf. erforderliche Evakuierung der Betroffenen wird dadurch verbessert. Dies wollen wir auch in Augsburg einführen!

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