E-Scooter Abstellkonzept in der Innenstadt

Beantragt und beschlossen! Lange haben wir für das E-Scooter-Abstellkonzept in der Innenstadt gekämpft. Heute wurde es im Bauausschuss beschlossen!

Das E-Scooter-Abstellkonzept soll bis Mai 2023 abgeschlossen sein. Ab diesem Zeitpunkt ist ein Abstellen und Ausleihen von E-Scootern in der Innenstadt nur noch in den ausgewiesenen Abstellflächen möglich. Die Anbieter werden dazu entsprechende Verbotszonen in den Apps einrichten, um die Umsetzung auch technisch zu gewährleisten. Für uns als CSU-Fraktion ein voller Erfolg! Allerdings muss in einer Evaluationsphase überprüft werden, ob die Genauigkeit der GPS-Empfänger in den E-Scootern auch in engen Straßenräumen ausreichend ist, um diese Verbotszonen ausreichend genau zu erfassen. Dies werden wir im Blick behalten.

Flankierend zum Abstellkonzept für die Innenstadt wird mit den in Augsburg aktiven Anbietern eine freiwillige Selbstverpflichtungserklärung geschlossen. Diese enthält zusätzliche Festlegungen, z.B. für die in der Innenstadt zulässige Gesamtzahl an E-Scootern pro Anbieter, verbindliche Anforderungen an die Barrierefreiheit, Reaktionszeiten und Datenüberlassung.

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