Digitalisierung des gesamten Stadtrechts

Damit können städtischen Dienstleistungen im eigenen Wirkungskreis noch weitergehender als bisher in digitaler Form angeboten werden.

Die Einreichung von Anträgen, die Übermittlung von Anzeigen, die Übermittlung von Unterlagen, die Abgabe von Angeboten und alle sonstigen Willenserklärungen können zukünftig nunmehr auch in digitaler Form erfolgen, soweit gesetzliche Regelungen nicht entgegenstehen. Die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes erreicht damit einen weiteren wichtigen Meilenstein und stellt einen zukunftsweisenden Schritt für eine moderne, bürgerzugewandte und serviceorientierte Verwaltung da.

Der Ausschuss für Digitalisierung hat der Vorlage von Frank Pintsch bereits einstimmig zugestimmt, der Stadtrat muss nun noch final zustimmen.

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