Beschluss Wirtschaftsausschuss - Vergabe von Grundstücken im Erbbaurecht

Mit der ‘Förderrichtlinie für stadteigene Wohnbaugrundstücke, orientiert an den Kriterien Einkommen, Vermögen und Ortsansässigkeit‘ fördert die Stadt Augsburg Bevölkerungsgruppen mit niedrigem und mittlerem Einkommen durch die Vergabe von vergünstigtem Bauland, u.a. im Erbbaurecht. Der soziale Zusammenhalt der Bürgerinnen und Bürger soll damit gestärkt und eine ausgewogene Einwohner/innenstruktur beibehalten werden. Da Augsburg zu den Städten mit den größten Zuwachsraten zählt, gibt die Richtlinie vor allem Familien eine Eigentumsperspektive im Stadtgebiet.

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