Augsburger Kooperationsnetz des Jugendrechts

Zur Verbesserung der behördenübergreifenden Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Jugendkriminalität in Augsburg wurde auf unseren Antrag hin der Einrichtung eines „Augsburger Kooperationsnetz des Jugendrechts“ zugestimmt.

Ziele des Kooperationsnetzes sind eine optimierte Vernetzung und eng abgestimmte Zusammenarbeit der Polizei, der Staatsanwaltschaft, dem Jugendstrafgericht und dem Amt für Kinder, Jugend und Familie (AKJF), welches die neue Struktur die Federführung innehat, um z. B.

  • sozialpädagogische Angebote besser gestalten zu können,
  • Präventionsmaßnahmen passgenau zu entwickeln,
  • zeitnahe und passgenaue Reaktion auf Straftaten zu erreichen,
  • Kriminalitätsentwicklungen und deren Dynamik zu reflektieren und aufeinander abgestimmte Maßnahmen zu entwickeln.

Zielgruppe des Kooperationsnetzes sind:

  • Mehrfach- und Intensivstraftäter im Alter von 14 bis 21 Jahren,
  • Erheblich psychosozial belastete Jugendliche und Heranwachsende, die straffällig geworden sind und deren Risiko zu weiteren Straftaten potentiell erhöht erscheint;
  • Jugendliche und Heranwachsende im Zusammenhang mit Gruppendelikten.

Um das Vertrauen der Jugendlichen und Heranwachsenden in die Strukturen der Behördenarbeit zu erleichtern, ist bewusst die Entscheidung gegen ein "Haus des Jugendrechts" gefallen. Anstelle dessen wurde ein Kooperationsnetz gewählt, dass die richtige Balance zwischen Sozialpädagogik und Strafverfolgung wahren kann.

Dabei liegt der Fokus in erster Linie auf Begleitung und Beratung der jungen Menschen. Somit liegt auch der Sinn des Netzes deutlich in der Stärkung des Jugendhilfeaspekts im Rahmen der Strafverfahren.

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