Anpassung der Friedhofssatzung

Nach der neuen Regelung wird es möglich sein, dass der oder die Verstorbene in ein Tuch gehüllt aus dem Sarg gehoben und in das Grab gelegt wird. Auf dem Weg zum Grab sollen das Tuch sowie der Sarg bzw. das sargähnliche Behältnis jederzeit vollständigen Blickschutz für die verstorbene Person sowie für Dritte gewährleisten. Die Ermöglichung von Bestattungen nach muslimischer Tradition trägt der gesellschaftlichen Realität in unserer Stadt und dem Umstand Rechnung, dass viele hier lebende Muslime auch ihre letzte Ruhe in unserer Stadt Augsburg finden.

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